Mit dem 01. September 2020 werden neue Regelungen der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie ins Deutsche Waffenrecht überführt. Konkret handelt es sich um die Umsetzung des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes (WaffRÄndG) mit dem Meldewesen in das Nationale Waffenregister, das sogenannte NWR II. Hierzu einige Informationen mit weiterführenden Links:

 

Siegburger SV St. Hubertus 08 e.V. - Mitglied im:
  • 402Seitenaufrufe heute:
  • 629Seitenaufrufe gestern:
  • 2568Seitenaufrufe letzte Woche:
  • 14641Seitenaufrufe pro Monat:
  • 568108Seitenaufrufe gesamt:
  • 0Besucher momentan online:
  • 137Besucher heute:
  • 227Besucher gestern:
  • 725Besucher letzte Woche:
  • 3135Besucher pro Monat:
  • 211079Besucher gesamt:


Copyright © 2025. All Rights Reserved.