Mit dem 01. September 2020 werden neue Regelungen der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie ins Deutsche Waffenrecht überführt. Konkret handelt es sich um die Umsetzung des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes (WaffRÄndG) mit dem Meldewesen in das Nationale Waffenregister, das sogenannte NWR II. Hierzu einige Informationen mit weiterführenden Links:

 

Siegburger SV St. Hubertus 08 e.V. - Mitglied im:
  • 160Seitenaufrufe heute:
  • 179Seitenaufrufe gestern:
  • 2067Seitenaufrufe letzte Woche:
  • 4397Seitenaufrufe pro Monat:
  • 609157Seitenaufrufe gesamt:
  • 1Besucher momentan online:
  • 64Besucher heute:
  • 109Besucher gestern:
  • 787Besucher letzte Woche:
  • 1770Besucher pro Monat:
  • 227487Besucher gesamt:


Copyright © 2025. All Rights Reserved.