Mit dem 01. September 2020 werden neue Regelungen der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie ins Deutsche Waffenrecht überführt. Konkret handelt es sich um die Umsetzung des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes (WaffRÄndG) mit dem Meldewesen in das Nationale Waffenregister, das sogenannte NWR II. Hierzu einige Informationen mit weiterführenden Links:

 

Siegburger SV St. Hubertus 08 e.V. - Mitglied im:
  • 5Seitenaufrufe heute:
  • 937Seitenaufrufe gestern:
  • 2265Seitenaufrufe letzte Woche:
  • 5589Seitenaufrufe pro Monat:
  • 610349Seitenaufrufe gesamt:
  • 0Besucher momentan online:
  • 5Besucher heute:
  • 72Besucher gestern:
  • 752Besucher letzte Woche:
  • 1976Besucher pro Monat:
  • 227693Besucher gesamt:


Copyright © 2025. All Rights Reserved.