Mit dem 01. September 2020 werden neue Regelungen der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie ins Deutsche Waffenrecht überführt. Konkret handelt es sich um die Umsetzung des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes (WaffRÄndG) mit dem Meldewesen in das Nationale Waffenregister, das sogenannte NWR II. Hierzu einige Informationen mit weiterführenden Links:

 

Siegburger SV St. Hubertus 08 e.V. - Mitglied im:
  • 25Seitenaufrufe heute:
  • 288Seitenaufrufe gestern:
  • 1578Seitenaufrufe letzte Woche:
  • 11575Seitenaufrufe pro Monat:
  • 623314Seitenaufrufe gesamt:
  • 0Besucher momentan online:
  • 19Besucher heute:
  • 137Besucher gestern:
  • 925Besucher letzte Woche:
  • 4186Besucher pro Monat:
  • 232598Besucher gesamt:


Copyright © 2025. All Rights Reserved.