Mit dem 01. September 2020 werden neue Regelungen der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie ins Deutsche Waffenrecht überführt. Konkret handelt es sich um die Umsetzung des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes (WaffRÄndG) mit dem Meldewesen in das Nationale Waffenregister, das sogenannte NWR II. Hierzu einige Informationen mit weiterführenden Links:

 

Siegburger SV St. Hubertus 08 e.V. - Mitglied im:
  • 16Seitenaufrufe heute:
  • 104Seitenaufrufe gestern:
  • 871Seitenaufrufe letzte Woche:
  • 8072Seitenaufrufe pro Monat:
  • 498902Seitenaufrufe gesamt:
  • 1Besucher momentan online:
  • 15Besucher heute:
  • 60Besucher gestern:
  • 396Besucher letzte Woche:
  • 2855Besucher pro Monat:
  • 187857Besucher gesamt:


Copyright © 2024. All Rights Reserved.