Mit dem 01. September 2020 werden neue Regelungen der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie ins Deutsche Waffenrecht überführt. Konkret handelt es sich um die Umsetzung des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes (WaffRÄndG) mit dem Meldewesen in das Nationale Waffenregister, das sogenannte NWR II. Hierzu einige Informationen mit weiterführenden Links:

 

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